Entsorgung von Hausmüll und anderen Abfällen in öffentlichen Mülleimern

Die Gemeinde Schwebheim musste zuletzt leider vermehrt feststellen, dass in öffentlichen Mülleimern auf Kosten der Allgemeinheit privater Haus – oder Restmüll entsorgt wird. Die Menge des entsorgten Hausmülls in öffentlichen Mülleimern beträgt mittlerweile leider meist mehr als 50 % des insgesamt entsorgten Mülls.

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter, etwa an Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen, dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls von z.B. Spaziergängern, Fahrradfahren und Touristen. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.

Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch den Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es wird daher darum gebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden.

Um Missbrauch zu verhindern, bittet wir darum bei entsprechenden Beobachtungen von illegaler Müllentsorgung die Gemeinde in Kenntnis zu setzten (EMail an: gemeinde@schwebheim.de oder unter der Telefonnummer 09723/9101-0).

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Regelungen zur Müllentsorgung. 

gez. Hauptverwaltung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

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