Europawahl am 09. Juni 2024
Informationen für in Deutschland lebende EU-Bürger/innen
Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
Unionsbürger/innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Wenn Sie in Deutschland wählen möchten, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Unionsbürger/innen müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Schwebheim sowie als Download auf der Homepage www.schwebheim.de.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI – Europawahl 2024 bund.de)
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Schwebheim, Frau Krellwitz-Nowak, Tel. 09723/9101-19, wenden.
Gemeinde Schwebheim
Wahlamt