Information über das FFH-Artenmonitoringvon 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitglied-staaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Moni-toring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings inte-griert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Be-richte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Le-bensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenver-fahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichpro-benflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Pro-beflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten lie-gen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probeflä-che einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Ok-tober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben kei-nerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zu-ständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

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