„Keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen“: Bürgermeister Volker Karb von Mobbing-Vorwürfen abschließend entlastet

Information der Gemeinde Schwebheim auf Grundlage von Mitteilungen der Landesanwaltschaft Bayern und der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt
Die seit Monaten öffentlich erhobenen Vorwürfe gegen Bürgermeister Dr. Volker Karb haben sich als objektiv unbegründet herausgestellt. Gegen ihn wird entsprechend auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Seit August letzten Jahres, erstmals genau am Tag seines 50. Geburtstags, wurden von Personen, die sich selbst als „7 ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde Schwebheim“ bezeichneten, öffentliche Anschuldigungen und Mobbing-Vorwürfe vorgetragen, die auch in der lokalen Presse mehrfach wiederholt wurden.
Das Landratsamt hatte diese Vorwürfe zum Anlass genommen, gegen den Bürgermeister Vorermittlungen einzuleiten. Hierbei wurden die Beschwerdeführer bereits im Oktober letzten Jahres einzeln angehört. Der Bürgermeister wurde dann Ende April befragt.
Über die einzelnen Personen ist laut Aufforderung des Landratsamts aus Datenschutzgründen Verschwiegenheit zu wahren.
Nach Information des Landratsamts hatte sich einer der sieben Beschwerdeführer zurückgezogen und wollte bei der Rechtsaufsicht des Landratsamts von Anfang an keine Aussagen machen. Eine weitere Person war nie direkt bei der Gemeinde angestellt, sondern arbeitete hier zeitweise im Rahmen eines Projekts und hatte sich auf eine Stelle bei der Gemeinde beworben, die dann aber ein anderer Bewerber mit besserer Qualifikation erhielt. Auch die Schilderungen der übrigen befragten Personen ergaben objektiv keine strafwürdigen Sachverhalte oder Hinweise auf Dienstvergehen des Bürgermeisters.
Am 7. 6.2025 wendete sich Bürgermeister Volker Karb selbst an die Landesanwaltschaft Bayern. Er folgte dabei einem Hinweis des Bayerischen Gemeindetags. Bayerische Beamte haben stets die Möglichkeit, zur eigenen Entlastung von andauernden Anschuldigungen bei der Landesanwaltschaft Bayern die Einleitung eines unabhängigen Verfahrens zu beantragen.
Diese reagierte sehr schnell: Bereits vier Tage später, am 11. Juni 2025, teilte die Landesanwaltschaft schriftlich mit, dass sie sich zur Klärung der Sachlage mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt hatte. Auch die Schilderung des Landratsamts Schweinfurt habe dabei ergeben, dass „keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen“ (Unterstreichung von „keine Anhaltspunkte“ aus dem Originalschreiben der Landesanwaltschaft übernommen).
Auch die Rechtsaufsicht des Landratsamts selbst teilte mit, dass keine objektiven Gesichtspunkte festgestellt wurden, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
Weiter teilte die Landesanwaltschaft mit, dass gemäß den einschlägigen Regelungen des bayerischen Disziplinargesetzes gegen den Willen der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) bei kommunalen Wahlbeamten eine Übernahme des Falls nicht vorgesehen sei. Zudem könne ohne Anhaltspunkte auf ein Dienstvergehen auch auf eigenen Antrag eines Beamten grundsätzlich kein Verfahren eingeleitet werden.
Für diesen Text ist die 2. Bürgermeisterin verantwortlich, da der 1. Bürgermeister wegen persönlicher Betroffenheit sich hier nicht im Namen der Gemeinde äußern darf. Die Entwicklung des Vorgangs ist bis hierhin so sachlich wie möglich wiedergegeben.
Als 2. Bürgermeisterin möchte ich zuletzt auch die Sichtweise des Gemeindeteams weitergeben: Unser ganzes Team im Rathaus war von Anfang von der korrekten Arbeitsweise unseres Bürgermeisters überzeugt. Ergänzend darf ich aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt geben, dass auch der Gemeinderat ihm zwischenzeitlich umfassenden Rechtsschutz durch die Gemeinde zu seiner Verteidigung zugesagt hatte, sogar mit einstimmigem Beschluss. Ich bin erleichtert, dass nun endlich auch von offizieller behördlicher Seite eine abschließende Bewertung vorliegt und Bürgermeister Volker Karb nun abschließend von den Anschuldigungen entlastet ist.
Gez. Katja Möhring, 2. Bürgermeisterin
