Landesweit einheitlicher Probealarm am 13. März 2025

Am 13. März 2025 findet der landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt. Dieser Probealarm erfolgt immer am zweiten Donnerstag im März. Die Regierungen werden ab 11:00 Uhr zeitlich versetzt für Ihren Zuständigkeitsbereich die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warn-Apps und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast). Um 11:30 Uhr wird von den Regierungen eine Entwarnung gesandt. Eine Entwarnung über Cell Broadcast erfolgt nicht. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Regierung, um die Funktionsfähigkeit der regierungsbezirksweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.
Parallel hierzu können die Integrierten Leitstellen (ILS) und kommunale Stellen zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. In diesen Fällen kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen. Ebenfalls können die Kreisverwaltungsbehörden die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel ab 11:00 Uhr manuell auslösen (z. B. Stadtwerbetafeln, Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).
Erstmalig soll auch der Entwarnungston über Sirenen ausgelöst werden. Dies wird auf Grund von Umstellungsarbeiten noch nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich sein. Der Entwarnungston ist ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.
Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel beim Probealarm erproben, kann der Teilnehmerliste entnommen werden, die auf dieser Internet-Seite abrufbar ist.
Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.
Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.