Landesweit einheitlicher Probealarm am 13. März 2025

Am 13. März 2025 findet der landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt. Dieser Probealarm erfolgt immer am zweiten Donnerstag im März. Die Regierungen werden ab 11:00 Uhr zeitlich versetzt für Ihren Zuständigkeitsbereich die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warn-Apps und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast). Um 11:30 Uhr wird von den Regierungen eine Entwarnung gesandt. Eine Entwarnung über Cell Broadcast erfolgt nicht. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Regierung, um die Funktionsfähigkeit der regierungsbezirksweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.

Parallel hierzu können die Integrierten Leitstellen (ILS) und kommunale Stellen zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. In diesen Fällen kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen. Ebenfalls können die Kreisverwaltungsbehörden die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel ab 11:00 Uhr manuell auslösen (z. B. Stadtwerbetafeln, Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).

Erstmalig soll auch der Entwarnungston über Sirenen ausgelöst werden. Dies wird auf Grund von Umstellungsarbeiten noch nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich sein. Der Entwarnungston ist ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.

Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel beim Probealarm erproben, kann der Teilnehmerliste entnommen werden, die auf dieser Internet-Seite abrufbar ist.

Sirenensignale

Sirenensignal zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Warnung und zur Entwarnung

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Sie die im Kommentarformular eingegebenen Daten durch Klick auf den SENDEN Button übermitteln, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben (Name) für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite. Ihre Angaben werden bei der Übermittlung verschlüsselt.