Personalausweise und Reisepässe

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit muss ab dem 16. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere. Verlängerungen sind nicht möglich.
Personen, deren Ausweis oder Pass in den nächsten Monaten abläuft, wird empfohlen, die Erneuerung rechtzeitig zu beantragen.
Der Antrag wird im Rathaus, Bürgerbüro, erstellt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist wegen der Identität sowie zur Unterschriftsleistung und zur Abgabe der Fingerabdrücke notwendig.
Vorzulegen ist außerdem der bisherige Ausweis.
Kinder sollten immer bei der Beantragung dabei sein. Ab einem Alter von 6 Jahren benötigen wir die Fingerabdrücke und ab 10 Jahren zusätzlich noch die Unterschrift.
Beim Beantragen der Personalausweise ist für Kinder bis zum 16. Lebensjahr und bei Reisepässen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr auch die Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich. Diese erhalten Sie im Rathaus oder im Internet.
Die Bezahlung der Ausweisdokumente erfolgt bei der Antragstellung.
Personalausweis:
Bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass:
Bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
Ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Zuschlag Express-Pass 32,00 €
Neues Aufnahmesystem PointID ermöglicht nun eine moderne, hochwertige Lichtbildaufnahme in der Gemeinde Schwebheim
Seit Juni können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ausweisdokument beantragen, in der Gemeinde Schwebheim die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme nutzen.
Das neue technische System PointID zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.

Vereinfachte Ausweisbeantragung für Bürgerinnen und Bürger
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, vereinfacht den Antragsprozess. So können Bürgerinnen und Bürger während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro.
Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister digital an die Behörde per Cloud übertragen. Bürgerinnen und Bürger erhalten vom Fotodienstleister einen QR-Code als Ausdruck, den sie zur Beantragung des Ausweisdokumentes mitbringen.
Papierbasierte Passbilder werden für die Dokumentenbeantragung nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Pass- und Meldeamt der Gemeinde Schwebheim sowie unter www.personalausweisportal.de/FAQ
Ausweisdokumente können per Direktversand, per Post, nach Hause geschickt werden
Seit dem 01. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15,00 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde.
Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich. Der Zustellungstermin wird von der Deutschen Post AG per E-Mail mitgeteilt, SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Ist der Bürger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird die Sendung mit dem Ausweisdokument innerhalb dieser Frist dort nicht abgeholt, wird sie an die Gemeinde Schwebheim weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis es vom Bürger abgeholt wird.
Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde abholen?
Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt. Die neuen Regelungen basieren auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das am 03. Dezember 2020 beschlossen wurde und am 01. Mai 2025 in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Pass- und Meldeamt der Gemeinde Schwebheim sowie unter www.personalausweisportal.de/FAQ
