Voranzeige Steuertermin

Am 15. Mai 2023 ist die 2. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer
  • Straßenreinigungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.

Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.

gez. Cimander

– Kassenverwalterin –

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