Voranzeige Steuertermin
Am 15. Mai 2023 ist die 2. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Straßenreinigungsgebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.
Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.
gez. Cimander
– Kassenverwalterin –