Steuertermin

Am 15. Februar 2023 ist die 1. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Straßenreinigungsgebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.
Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.
gez. Cimander – Kassenverwalterin –