Bundestagswahl am 23.02.2025

Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Aufgrund der bundespolitischen Ereignisse findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bereits am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.

Bezüglich der Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Briefwahlunterlagen können auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung frühzeitig beantragt werden. Dies kann schriftlich oder durch mündliche Vorsprache in der Gemeinde erfolgen. Eine telefonische Beantragung oder die Beantragung per SMS ist unzulässig.

Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch nach jetzigem Informationsstand aufgrund der Umstände erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.

Eine Beantragung ist ab dem 28.01.2025 bis zum 18.02.2025 auch online über die Homepage der Gemeinde Schwebheim unter https://www.schwebheim.de/rathaus-und-buergerservice/rathaus-service-portal unter der Rubrik „Wahlen – Wahlscheinantrag“ möglich.

Selbstverständlich besteht ab dem 10.02.2025 auch die Möglichkeit, umgehend an Ort und Stelle im Rathaus der Gemeinde Schwebheim die Briefwahlunterlagen auszufüllen und abzugeben.

Des Weiteren wird noch darauf hingewiesen, dass mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt wird. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Sollten Ihnen also die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt werden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu beantragen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an das Wahlamt der Gemeinde Schwebheim unter der Telefonnummer 09723/9101-19 wenden.

Gemeinde Schwebheim Wahlamt

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