Einladung zur Wahl des Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Schwebheim in der Jahresdienstversammlung
am Samstag, dem 9. März um 18.30 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrhauses
An alle feuerwehrdiensleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben:
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant aus der Mitte des Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Die Wahl ist geheim. Die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe ist vom Wahlleiter sicherzustellen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig, es sei denn, es stand nur ein Bewerber zur Wahl. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Die Neuwahl findet im Rahmen der Jahresdienstverammlung statt.
Dr. Volker Karb, 1. Bürgermeister