Start der Frühjahrs-Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt

Holzige Gartenabfälle können bis Ende der ersten März-Woche angeliefert werden

Landkreis Schweinfurt. Das zeitige Frühjahr beginnt für viele Obstbäume mit dem alljährlichen Schnitt – als eine der Voraussetzungen für eine gute Obsternte. Und auch Sträucher oder Hecken werden ausgeschnitten oder in Form gebracht. Dabei fallen allerhand Äste und Zweige an. Damit diese zeit- und ortsnah verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler an vielen Stellen im Landkreis Schweinfurt unterwegs sein.


Bis Ende der ersten März-Woche können holzige Gartenabfälle an den bekannten Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt wieder auf das zeitige Frühjahr gelegt, damit die Schnitt- und Häckselaktionen möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen werden können.


An den Häckselplätzen werden ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern angenommen.
Fremdstoffe wie Steine, Beton, Metalle, Kunststoffsäcke und -schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen. Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste, Gras und ähnliches dürfen aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht an den Häckselplätzen angeliefert werden.
Diese Materialien können entweder in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen gegeben werden oder direkt an einem der beiden Wertstoffhöfe des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) abgegeben werden. Der Landkreis nimmt dort ganzjährig bis zu einem m³ Garten-abfälle bzw. bis zu 10 m³ holzigen Baum- und Strauchschnitt von Haushalten kostenlos an.


Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden. Weitere Auskünfte
erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721/55-596.

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