Mariä Himmelfahrt ist in Schwebheim kein Feiertag!

Das Rathaus ist am 15. August zu den üblichen Zeiten für sie geöffnet.
Gemäß dem Gesetz über den „Schutz der Sonn- und Feiertage“ (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Die Daten zur Religionszugehörigkeit werden beim Zensus anhand der Merkmale „Evangelisch“, „Katholisch“ und „Sonstige“ erfasst und beruhen auf den von den Meldebehörden übermittelten Daten.
In Schwebheim fiel das Ergebnis wie folgt aus: die Katholiken waren mit 1547 Einwohnern gegenüber 1592 evangelischen Einwohnern in der Unterzahl. Was zur Folge hat, dass hier bei uns am 15. August gearbeitet wird.
Derzeit gilt als Datengrundlage das Zensus-Ergebnis aus dem Jahr 2011. Beim Zensus 2022 stehen 1425 Katholiken lediglich 1362 Protestanten gegenüber. Es sieht tatsächlich nach einem zusätzlichen Feiertag für die Gemeinde aus. Offiziell ist dies aber noch nicht.
Die amtliche Einwohnerzahlfesstellung für Gemeinden findet vorraussichtlich Anfang 2025 statt. Dann entscheidet sich, ob im nächsten Jahr auch in Schwebheim Mariä Himmelfahrt ein Feiertag sein wird.