Start der Frühjahrs-Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt

Holzige Gartenabfälle können bis Ende der ersten März-Woche angeliefert werden

Landkreis Schweinfurt. Auch wenn uns der Winter aktuell noch fest im Griff hat, das Frühjahr ist doch schon in Sicht. Bevor bei milderen Temperaturen die Bäume und Sträucher wieder austreiben, erhalten viele einen Erziehungs-, Erhaltungs- oder Verjüngungsschnitt. Damit die dabei anfallenden Äste und Zweige zeit- und ortsnah verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder
ein Großhäcksler im Landkreis Schweinfurt unterwegs sein.
Bis Ende der ersten März-Woche können holzige Gartenabfälle an den bekannten Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt wieder auf das zeitige Frühjahr gelegt, damit
die Schnitt- und Häckselaktionen möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen werden können.

An den Häckselplätzen werden ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern angenommen. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und -schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen. Auch sonstige – nicht holzige – Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste, Gras und ähnliches dürfen aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes nicht an den Häckselplätzen angeliefert werden. Diese Materialien können entweder in die Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen gegeben werden oder direkt an einem der beiden Wertstoffhöfe des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) abgegeben werden. Der Landkreis nimmt dort ganzjährig bis zu einem m³ Gartenabfälle bzw. bis zu 10 m³ holzigen Baum- und Strauchschnitt von Haushalten kostenlos an.

Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.
Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt direkt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09721/55-596.

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