Zählerstandsmeldung Ihres Wasserzählers noch bis spätestens 15.01.2023 abgeben

Für die Erstellung der Jahresabrechnung 2022 möchten wir Sie an das Ablesen Ihres Zählerstandes erinnern, falls Sie dies noch nicht erledigt haben. Stichtag zur Abgabe ist der 15.01.2023.

Fehlende Zählerstandsmeldungen müssen andernfalls nach dem bisherigen Verbrauch geschätzt werden. Änderungen erstellter Jahresabrechnungen sind dann nicht mehr möglich.
Zählerstände, die nach dem 15.01.2023 gemeldet werden, können ebenso nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Übermittlung des Zählerstands kann auf einfachstem Weg mit dem QR-Code erledigt werden, welchen Sie auf Ihrer Ablesekarte finden.
Alternativ auch online über unsere Homepage: https://www.rmg-poppenhausen.de/zaehlerstandsmeldung/

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Ihre verbindliche Beachtung.

Ihr Wasserversorger
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Sie die im Kommentarformular eingegebenen Daten durch Klick auf den SENDEN Button übermitteln, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben (Name) für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite. Ihre Angaben werden bei der Übermittlung verschlüsselt.