Mariä Himmelfahrt ist in Schwebheim kein Feiertag!

Das Rathaus ist am 15. August zu den üblichen Zeiten für sie geöffnet. Gemäß dem Gesetz über den „Schutz der Sonn- und Feiertage“ (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Bayerische […]
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