Anzeigepflicht für die Geschossflächenerweiterung

… durch den Ausbau von Dachgeschossen bzw. Anbauten ohne Bauplan oder Grundstücksveränderungen Hinweis an die Grundstückseigentümer Die Gemeinde Schwebheim weist alle Grundstückseigentümer von bebauten und bebaubaren Grundstücken darauf hin, dass bauliche Maßnahmen, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind, z.B. der Ausbau des Dachgeschosses ohne Gauben, beitragspflichtig sein können. Gemäß § 13 der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzungen […]
| weiterlesen » |





