Einladung zur Wahl des Kommandanten

der Freiwilligen Feuerwehr Schwebheim in der Jahresdienstversammlung am Samstag, dem 9. März um 18.30 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrhauses An alle feuerwehrdiensleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant aus der Mitte des Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 […]
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