Voranzeige Steuertermin
Am 15. Mai 2023 ist die 2. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig: Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden. Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor. gez. Cimander – Kassenverwalterin –
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