Zählerstandsmeldung Ihres Wasserzählers noch bis spätestens 15.01.2023 abgeben

Für die Erstellung der Jahresabrechnung 2022 möchten wir Sie an das Ablesen Ihres Zählerstandes erinnern, falls Sie dies noch nicht erledigt haben. Stichtag zur Abgabe ist der 15.01.2023. Fehlende Zählerstandsmeldungen müssen andernfalls nach dem bisherigen Verbrauch geschätzt werden. Änderungen erstellter Jahresabrechnungen sind dann nicht mehr möglich.Zählerstände, die nach dem 15.01.2023 gemeldet werden, können ebenso nicht […]
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